Neuvermietung · Stand 16. September 2026

Mietpreisbremse 2026: Was Vermieter in Berlin, Panketal und Bernau wissen müssen

Bei einer Neuvermietung reicht es nicht, die aktuellen Portalangebote zu vergleichen. Entscheidend sind die gesetzliche Grundregel, die ortsübliche Vergleichsmiete, mögliche Ausnahmen und rechtzeitige Informationen an den künftigen Mieter.

Grundregel+ 10 %

höchstens über der ortsüblichen Vergleichsmiete, sofern keine Ausnahme greift.

Berlingesamtes Stadtgebiet

Die Berliner Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.

BarnimPanketal & Bernau

Beide Gemeinden stehen ausdrücklich in der brandenburgischen Gebietsliste.

SituationNeuer Mietvertrag

Bei Erhöhungen im laufenden Vertrag ist stattdessen die Kappungsgrenze zu prüfen.

Der erste Unterschied

Neuvermietung oder laufender Vertrag?

Diese Weiche muss zuerst richtig gestellt werden. Sonst wird mit der passenden Zahl am falschen Problem gerechnet.

Neuer Mietvertrag

Mietpreisbremse

Sie betrifft grundsätzlich die zulässige Miete zu Beginn eines neuen Wohnraummietverhältnisses in einem ausgewiesenen angespannten Markt.

Bestehender Mietvertrag

Kappungsgrenze

Sie begrenzt unter weiteren Voraussetzungen den Anstieg einer Bestandsmiete innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Zur Kappungsgrenze 2026 →

Die Grundformel

Vergleichsmiete × 1,10

§ 556d BGB erlaubt in den ausgewiesenen Gebieten bei Mietbeginn grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Formel ist der Einstieg, nicht das Ende der Prüfung.

§ 556d BGB im Wortlaut →
Unser Kerngebiet

Was regional gilt

Berlin

Stadtweit bis Ende 2029

Die Verordnung erfasst seit dem 1. Januar 2026 erneut das gesamte Berliner Stadtgebiet.

Berliner Senatsbeschluss →
Panketal

Ausdrücklich in der Gebietsliste

Panketal gehört seit dem 1. Januar 2026 zu den brandenburgischen Gemeinden mit Mietpreisbegrenzung.

Brandenburgische Verordnung →
Bernau bei Berlin

Dieselbe Laufzeit

Auch Bernau ist erfasst; die brandenburgische Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Amtliche Gebietsliste →
Vergleichsmiete ist nicht gleich Angebotsmiete.

In Berlin bietet der qualifizierte Mietspiegel 2026 eine amtliche Grundlage für seinen Anwendungsbereich. Für Panketal und Bernau muss die belastbare Grundlage der Vergleichsmiete im Einzelfall geprüft werden. Nu mal ehrlich: Ein Portal-Mittelwert allein macht noch keine rechtssichere Miete.

Nicht übersehen

Vier Konstellationen, die das Ergebnis verändern können

Eine Ausnahme darf nicht bloß behauptet werden. Voraussetzungen und Informationspflichten müssen zur konkreten Wohnung passen.

01

Höhere Vormiete

War die zuvor zulässig geschuldete Miete höher, kann sie nach § 556e BGB für die neue Vereinbarung relevant sein.

02

Modernisierung in den letzten drei Jahren

Bestimmte Modernisierungskosten können unter den Voraussetzungen des § 556e BGB berücksichtigt werden.

03

Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014

§ 556f BGB nimmt Wohnungen aus, die nach diesem Stichtag erstmals genutzt und vermietet wurden.

04

Umfassende Modernisierung

Für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung gilt eine eigene gesetzliche Ausnahme.

§ 556g BGB

Die Ausnahme gehört vor den Vertrag

Will sich ein Vermieter auf Vormiete, Modernisierung, Erstnutzung nach dem Stichtag oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung berufen, muss die jeweils gesetzlich verlangte Information grundsätzlich vor der Vertragserklärung des Mieters in Textform mitgeteilt werden.

Eine verspätete oder formfehlerhafte Information kann die Berufung auf die Ausnahme erheblich verzögern. Bei Unsicherheit sollte der konkrete Vertrag vor Unterzeichnung mietrechtlich geprüft werden.

Informationspflichten im Gesetz prüfen →
Staffel oder Index

Die Vertragsart ändert den Prüfzeitpunkt

Staffelmiete · § 557a BGB

Jede Staffel wird betrachtet

Die Regeln der §§ 556d bis 556g BGB gelten grundsätzlich für jede einzelne Mietstaffel; für spätere Staffeln zählt der Zeitpunkt ihres Eintritts.

Indexmiete · § 557b BGB

Ausgangsmiete im Fokus

Bei einer Indexmiete gelten die Regeln zur Mietpreisbremse grundsätzlich für die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses.

Vor dem Inserat

Sechs Schritte für eine belastbare Anfangsmiete

  1. 1
    Geltungsbereich prüfen

    Ort, Wohnraum und Beginn des Mietverhältnisses einordnen.

  2. 2
    Vergleichsmiete ermitteln

    Wohnungsmerkmale und belastbare Begründungsgrundlage dokumentieren.

  3. 3
    Vormiete kontrollieren

    Vertrag, Miethöhe und relevante Änderungen des letzten Jahres prüfen.

  4. 4
    Baujahr und Erstnutzung belegen

    Der gesetzliche Stichtag verlangt mehr als eine grobe Baujahrsangabe.

  5. 5
    Modernisierung dokumentieren

    Maßnahmen, Rechnungen, Zeitpunkt und rechtliche Einordnung zusammentragen.

  6. 6
    Information vor Vertrag senden

    Beanspruchte Ausnahme rechtzeitig und in der erforderlichen Form offenlegen.

Kurz beantwortet

Fragen zur Mietpreisbremse aus Vermietersicht

Gilt die Mietpreisbremse 2026 in Berlin, Panketal und Bernau?

Ja. Ganz Berlin sowie Panketal und Bernau bei Berlin sind seit dem 1. Januar 2026 als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die aktuellen Verordnungen gelten jeweils bis zum 31. Dezember 2029.

Darf die neue Miete immer höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Das ist die Grundregel bei einer erfassten Neuvermietung. Eine höhere Vormiete, bestimmte Modernisierungen, eine erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 1. Oktober 2014 oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung können die Einordnung verändern.

Kann ich Angebotsmieten aus Immobilienportalen als Vergleichsmiete verwenden?

Nicht automatisch. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein gesetzlich definierter Wert für vergleichbaren Wohnraum. Aktuelle Inserate zeigen Angebotspreise und ersetzen für sich allein weder einen qualifizierten Mietspiegel noch eine belastbare Einzelfallprüfung.

Was gilt, wenn die Vormiete bereits höher war?

Nach § 556e BGB kann eine zulässig geschuldete höhere Vormiete maßgeblich sein. Wer sich darauf berufen will, muss dem künftigen Mieter die gesetzlich verlangte Information vor dessen Vertragserklärung in Textform mitteilen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffel- oder Indexmiete?

Bei einer Staffelmiete werden die Regeln grundsätzlich für jede Mietstaffel geprüft. Bei einer Indexmiete beziehen sie sich nach § 557b BGB grundsätzlich auf die Ausgangsmiete.

Welche Unterlagen sollte ein Vermieter vor Vertragsabschluss sichern?

Sinnvoll sind die Berechnung der Vergleichsmiete, der vorherige Mietvertrag und Zahlungsnachweise, Unterlagen zur ersten Nutzung sowie Rechnungen und Zeitangaben zu Modernisierungen. Eine beanspruchte Ausnahme sollte vor Vertragsabschluss rechtlich geprüft und korrekt offengelegt werden.

Amtliche Quellen · geprüft am 16. September 2026

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