IMMOMONKEY · Vermieter-Rechner · Stand 16. September 2026

Mieterhöhung berechnen.
Erst die Grenze, dann das Schreiben.

Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und zeitliche Sperrfrist greifen zusammen. Dieser Check macht den Rechenweg sichtbar – für Berlin, Panketal und Bernau mit der abgesenkten 15-Prozent-Grenze.

Wichtig: Die Berechnung ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung und kein fertiges Mieterhöhungsverlangen. Maßgeblich bleiben Mietvertrag, konkrete Wohnung, frühere Erhöhungen und eine gesetzlich zulässige Begründung.
01

Bestehende Miete

Nettokaltmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen

02

Vergleich und Kappungsgrenze

Die niedrigste zutreffende Grenze entscheidet

Die Reihenfolge zählt

Drei Prüfungen vor jeder Mieterhöhung

01 · Vergleichsmiete

Wie hoch darf die Miete nach § 558 BGB werden?

Wohnfläche mal zutreffende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt die erste Obergrenze. Für Berlin ist dafür regelmäßig der Mietspiegel 2026 zu prüfen.

02 · Kappungsgrenze

Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

In Berlin, Panketal und Bernau sind es grundsätzlich höchstens 15 Prozent. Der Rechner berücksichtigt bei Eingabe auch den bisherigen Dreijahresverlauf.

03 · Frist und Form

Wann und wie muss das Verlangen begründet werden?

Das Erhöhungsverlangen sowie dessen Zugang, Begründung und Zustimmung sind keine Rechenaufgabe. Sie müssen zusätzlich rechtlich passen.

Vor dem Absenden

Diese Unterlagen gehören auf den Tisch

  1. Aktueller Mietvertrag und alle bisherigen Mieterhöhungen
  2. Wirksamkeitsdaten der letzten Mieterhöhung
  3. Wohnfläche und relevante Ausstattungsmerkmale
  4. Mietspiegelangaben oder eine andere zulässige Begründungsgrundlage
  5. Prüfung, ob Modernisierungs- oder Betriebskostenanpassungen gesondert zu behandeln sind
Kurz beantwortet

Fragen zum Mieterhöhungs-Check

Was berechnet der Mieterhöhungs-Check?

Er stellt drei Grenzen gegenüber: die eingegebene ortsübliche Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze und – sofern angegeben – den noch verfügbaren Spielraum innerhalb der letzten drei Jahre. Die niedrigste Grenze ist der rechnerische Höchstwert.

Gilt in Berlin, Panketal und Bernau die 15-Prozent-Grenze?

Für Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Brandenburg gilt sie seit 1. Januar 2026 in den ausgewiesenen Gemeinden; dazu gehören Panketal und Bernau bei Berlin. Andere Orte können einer anderen Grenze unterliegen.

Wann darf ein Mieterhöhungsverlangen frühestens gestellt werden?

Nach § 558 BGB darf die Miete zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein. Ein Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Der Rechner zeigt diese Fristen als Orientierung; Zugang, Zustimmung und Sonderfälle bleiben zu prüfen.

Reicht ein Portalangebot als Vergleichsmiete?

Nein. Aktuelle Inserate sind Angebotspreise. Sie ersetzen nicht automatisch eine gesetzlich tragfähige Begründung nach § 558a BGB. In Berlin ist der qualifizierte Mietspiegel 2026 eine wichtige Grundlage innerhalb seines Anwendungsbereichs.

Ist das Ergebnis schon ein fertiges Mieterhöhungsschreiben?

Nein. Dieser Rechner erzeugt keine Erklärung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Mietvertrags. Besonders Mietspiegelmerkmal, frühere Erhöhungen, Modernisierung, Betriebskostenänderungen und die formelle Begründung können das Ergebnis verändern.