Boden nutzt sich steuerlich nicht ab
Der Anteil für Grund und Boden gehört nicht zur Gebäude-AfA. Bei einem einheitlichen Kaufpreis muss deshalb zuerst zwischen Boden und Gebäude aufgeteilt werden.
Ermitteln Sie die lineare Gebäude-AfA für eine vermietete oder betrieblich genutzte Immobilie – mit offenem Rechenweg, zeitanteiligem ersten Jahr und klarer Trennung von Gebäude und Boden.
Der Anteil für Grund und Boden gehört nicht zur Gebäude-AfA. Bei einem einheitlichen Kaufpreis muss deshalb zuerst zwischen Boden und Gebäude aufgeteilt werden.
Wird ein Gebäude teilweise selbst genutzt, darf der Rechner nicht einfach die gesamten Gebäudekosten ansetzen. Der entsprechende Nutzungsanteil wird deshalb gesondert abgefragt.
Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat vermindert sich die Jahres-AfA um ein Zwölftel. Bei Anschaffung im Juli bleiben damit sechs Zwölftel.
Der Rechner wählt ausschließlich diese linearen Regelsätze. Eine nachgewiesene kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann zu einem anderen Satz führen, wird hier aber nicht automatisch unterstellt.
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Kaufpreis 500.000 € plus 50.000 € Anschaffungsnebenkosten ergeben 550.000 €. Bei einem belegten Gebäudeanteil von 70 % entfallen 385.000 € auf das Gebäude. Bei vollständiger Vermietung und einem AfA-Satz von 2 % beträgt die lineare Jahres-AfA 7.700 €. Erfolgt die Anschaffung im Juli, werden im ersten Jahr sechs Monate und damit 3.850 € berücksichtigt.
Rechenweg: 550.000 € × 70 % × 100 % × 2 % = 7.700 € pro vollem Jahr.
Nein. Abschreibbar ist grundsätzlich nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit das Gebäude zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Für die lineare Gebäude-AfA gelten regelmäßig 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor 1925, 2 Prozent bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 3 Prozent bei Fertigstellung nach 2022. Sonderfälle können abweichen.
Im Jahr der Anschaffung wird die Jahres-AfA zeitanteilig gekürzt: Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat entfällt ein Zwölftel.
Nein. Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung nach den eingegebenen Daten. Kaufpreisaufteilung, Nutzungsanteil, Sonderabschreibungen und die steuerliche Anerkennung müssen im Einzelfall geprüft werden.
Lineare und degressive Gebäude-AfA: § 7 EStG. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: § 7b EStG. Kaufpreisaufteilung: BMF-Arbeitshilfe.
Der Rechner berücksichtigt keine bereits verbrauchte AfA, individuellen Restwerte oder steuerliche Sonderkonstellationen.
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