Mietendeckel
Früheres Berliner Landesgesetz. Es gilt nicht mehr.
Heute keine Rechtsgrundlage.Die kurze Antwort: Der Berliner Mietendeckel gilt nicht mehr. Wer 2026 die zulässige Miete prüfen will, muss deshalb zwischen Neuvermietung, Bestandsmiete und den heute gültigen Bundesregeln unterscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin am 25. März 2021 für nichtig. Begründung: Das Land Berlin durfte für nicht preisgebundenen Wohnraum kein eigenes Mietpreisrecht schaffen, weil der Bund dieses Feld bereits abschließend geregelt hatte.
Wichtig: Das ist keine Aussage, dass Mietpreisregeln generell unzulässig wären. Es geht um die Gesetzgebungskompetenz zwischen Land und Bund.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts →Früheres Berliner Landesgesetz. Es gilt nicht mehr.
Heute keine Rechtsgrundlage.Regel für die Anfangsmiete bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten.
In Berlin 2026 bis 2029.Mietpreisbremse prüfen →Regel für Erhöhungen in einem laufenden Mietvertrag.
Im Kerngebiet 15 % in drei Jahren.Kappungsgrenze prüfen →Dann prüfen Sie zuerst die Mietpreisbremse: Gebiet, Vergleichsmiete, mögliche Ausnahme und Informationspflichten.
Zur Regel für Neuvermietung →Dann geht es bei einer Erhöhung nach § 558 BGB um Vergleichsmiete, Fristen, Form und Kappungsgrenze.
Zur Kappungsgrenze →Das Berliner Mietendeckel-Gesetz tritt in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt es für nichtig.
Die Suchanfrage lebt weiter; rechtlich entscheidend sind aber die geltenden Regeln des BGB und die aktuellen Verordnungen.
Eigentümer und Mieter verwenden das Wort oft für jede Mietbegrenzung. Für einen Vertrag hilft das nicht: Maßgeblich ist, ob es um die erste Miete, eine Erhöhung im laufenden Vertrag, eine Staffel- oder Indexmiete oder um geförderten Wohnraum geht.
Die rechtliche Einordnung muss vor der Zahl kommen. Menschheit erstaunlich konsequent darin, diese Reihenfolge umzukehren.
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin am 25. März 2021 für nichtig erklärt.
Nach der Entscheidung fehlte dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz, weil der Bund das Mietpreisrecht für nicht preisgebundenen Wohnraum abschließend geregelt hatte. Die Entscheidung sagt nicht, dass jede bundesgesetzliche Mietpreisregelung verfassungswidrig wäre.
Je nach Situation gelten insbesondere die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sowie die allgemeinen Regeln des BGB.
Quelle: § 556d BGB
Ja. Sie gilt seit 1. Januar 2026 wieder im gesamten Berliner Stadtgebiet bis Ende 2029. Das ist jedoch rechtlich etwas anderes als der frühere Mietendeckel.
Quelle: Land Berlin
Nein. Das Berliner Landesgesetz bezog sich auf Berlin. Für Panketal und Bernau sind die jeweils geltenden bundesrechtlichen Regeln und brandenburgischen Gebietskulissen relevant.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Vertragsgestaltung oder einem Streitfall sollte der Einzelfall geprüft werden.