BERLINER MIETRECHT · STAND 16. SEPTEMBER 2026

Mietendeckel Berlin 2026: Was gilt heute wirklich?

Die kurze Antwort: Der Berliner Mietendeckel gilt nicht mehr. Wer 2026 die zulässige Miete prüfen will, muss deshalb zwischen Neuvermietung, Bestandsmiete und den heute gültigen Bundesregeln unterscheiden.

KLARE EINORDNUNG

Der Mietendeckel ist seit 2021 nichtig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin am 25. März 2021 für nichtig. Begründung: Das Land Berlin durfte für nicht preisgebundenen Wohnraum kein eigenes Mietpreisrecht schaffen, weil der Bund dieses Feld bereits abschließend geregelt hatte.

Wichtig: Das ist keine Aussage, dass Mietpreisregeln generell unzulässig wären. Es geht um die Gesetzgebungskompetenz zwischen Land und Bund.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts →
NICHT VERWECHSELN

Drei Begriffe, drei rechtliche Situationen

Mietendeckel

Früheres Berliner Landesgesetz. Es gilt nicht mehr.

Heute keine Rechtsgrundlage.

Mietpreisbremse

Regel für die Anfangsmiete bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten.

In Berlin 2026 bis 2029.Mietpreisbremse prüfen →
HEUTE ENTSCHEIDEND

Die richtige Frage vor der richtigen Rechnung

Neue Vermietung?

Dann prüfen Sie zuerst die Mietpreisbremse: Gebiet, Vergleichsmiete, mögliche Ausnahme und Informationspflichten.

Zur Regel für Neuvermietung →

Bestehender Vertrag?

Dann geht es bei einer Erhöhung nach § 558 BGB um Vergleichsmiete, Fristen, Form und Kappungsgrenze.

Zur Kappungsgrenze →
KURZE CHRONOLOGIE

Warum die Suche nach dem Mietendeckel bleibt

  1. 2020

    Das Berliner Mietendeckel-Gesetz tritt in Kraft.

  2. 25. März 2021

    Das Bundesverfassungsgericht erklärt es für nichtig.

  3. 2026

    Die Suchanfrage lebt weiter; rechtlich entscheidend sind aber die geltenden Regeln des BGB und die aktuellen Verordnungen.

DER PRAKTISCHE FEHLER

„Mietendeckel“ als Sammelbegriff führt in die falsche Prüfung

Eigentümer und Mieter verwenden das Wort oft für jede Mietbegrenzung. Für einen Vertrag hilft das nicht: Maßgeblich ist, ob es um die erste Miete, eine Erhöhung im laufenden Vertrag, eine Staffel- oder Indexmiete oder um geförderten Wohnraum geht.

Die rechtliche Einordnung muss vor der Zahl kommen. Menschheit erstaunlich konsequent darin, diese Reihenfolge umzukehren.

Kurz beantwortet

Fragen zum Berliner Mietendeckel

Gibt es 2026 einen Berliner Mietendeckel?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin am 25. März 2021 für nichtig erklärt.

Warum war der Mietendeckel nichtig?

Nach der Entscheidung fehlte dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz, weil der Bund das Mietpreisrecht für nicht preisgebundenen Wohnraum abschließend geregelt hatte. Die Entscheidung sagt nicht, dass jede bundesgesetzliche Mietpreisregelung verfassungswidrig wäre.

Was gilt heute stattdessen?

Je nach Situation gelten insbesondere die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sowie die allgemeinen Regeln des BGB.

Gilt die Berliner Mietpreisbremse heute?

Ja. Sie gilt seit 1. Januar 2026 wieder im gesamten Berliner Stadtgebiet bis Ende 2029. Das ist jedoch rechtlich etwas anderes als der frühere Mietendeckel.

Betrifft der frühere Mietendeckel auch Panketal oder Bernau?

Nein. Das Berliner Landesgesetz bezog sich auf Berlin. Für Panketal und Bernau sind die jeweils geltenden bundesrechtlichen Regeln und brandenburgischen Gebietskulissen relevant.

Quellen · geprüft am 16. September 2026

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Vertragsgestaltung oder einem Streitfall sollte der Einzelfall geprüft werden.