Maklervertrag
Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden.
Wer eine Immobilie verkauft, sollte nicht nur auf einen Prozentsatz schauen. Entscheidend ist, welche Leistung vereinbart wird, wann ein Provisionsanspruch entsteht und welche gesetzlichen Regeln bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten.
Nach § 652 BGB entsteht der Anspruch grundsätzlich dann, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verlangt § 656a BGB außerdem Textform für den Maklervertrag.
Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden.
Der klassische Maklerlohn knüpft grundsätzlich an den erfolgreichen Nachweis oder die erfolgreiche Vermittlung und den dadurch zustande gekommenen Vertrag an.
Eigentümer sollten vor Beginn der Vermarktung eindeutig festhalten, welche Vergütung vereinbart ist und welche Leistungen dafür erbracht werden.
Für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten besondere Regeln, wenn der Käufer Verbraucher ist. Die §§ 656b bis 656d BGB begrenzen insbesondere, wie Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer verteilt werden können.
Versprechen Verkäufer und Käufer dem Makler jeweils eine Vergütung, müssen sie sich nach § 656c BGB grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichten. Wird der Makler für eine Partei unentgeltlich tätig, kann er von der anderen Partei in diesem Anwendungsbereich ebenfalls keinen Maklerlohn verlangen.
Hat nur eine Partei den Maklervertrag geschlossen, darf die andere Partei nach § 656d BGB nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Maklerkosten beteiligt werden. Die beauftragende Partei muss mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben.
Eine Provision ist nur ein Teil der wirtschaftlichen Verkaufsentscheidung. Eigentümer sollten die Vergütung immer gemeinsam mit Preisstrategie, Zielgruppe, Vermarktungsqualität, Käuferprüfung und Verhandlungsführung betrachten.
IMMOMONKEY trennt die strategische Einordnung und einen möglichen Maklerauftrag transparent. Zuerst werden Markt, Preis, Risiken und Optionen betrachtet. Wenn der Verkauf sinnvoll ist, kann die professionelle Vermarktung anschließend separat beauftragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Immobilienberatung und Immobilienmakler Berlin.
Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 652, 656a, 656b, 656c und 656d BGB. Stand der inhaltlichen Prüfung: 7. September 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Nein. Bei Wohnung oder Einfamilienhaus und einem Käufer als Verbraucher kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Bei Maklerverträgen mit beiden Parteien müssen die Verpflichtungen gleich hoch sein; ein Verkäufer kann die Kosten auch allein tragen.
Quelle: § 656c BGB
Bei Wohnung oder Einfamilienhaus und einem Käufer als Verbraucher nicht über eine Kostenabwälzung nach § 656d BGB. Der Auftraggeber muss mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst nach eigener Zahlung und entsprechendem Nachweis fällig.
Quelle: § 656d BGB
Der klassische Maklerlohn nach § 652 BGB setzt grundsätzlich einen Vertrag voraus, der durch Nachweis oder Vermittlung zustande kommt. Separat vereinbarte Aufwendungsersatzansprüche oder Beratungshonorare sind davon zu unterscheiden.
Quelle: § 652 BGB
Nein. Strategische Beratung wird als eigene Leistung vergütet. Eine spätere Vermarktung braucht einen separaten Maklerauftrag; dessen Leistungen und Vergütung werden ausdrücklich vereinbart.
Wir ordnen Markt, Preis und Verkaufsweg ein. Wenn eine Vermarktung sinnvoll ist, kann der Maklerauftrag anschließend transparent vereinbart werden.
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